Entrepreneurship Stipendium – jetzt bewerben!

Bewerbungsfrist bis 01. Dezember 2016!

Mit dem Hans Weisser-Stipendium werden angehende junge Gründerinnen und Erfinder unterstützt, die ihre Geschäfts- oder Produktidee während eines akademischen Auslandsaufenthaltes weiterentwickeln wollen. Das Programm steht Absolventen aller Fächer offen, die erste Berufs- oder Gründungserfahrung mitbringen.

Das Hans Weisser-Stipendium sieht zwei Förderlinien vor, mit denen entweder ein individuelles Forschungs- und Entwicklungsprojekt an einer Hochschule im Ausland unterstützt werden kann oder ein einschlägig weiterqualifizierender Auslands-Studienaufenthalt (z. B.  zum Erwerb eines MBA-Abschlusses). Beides muss von den Bewerberinnen und Bewerbern im Vorfeld selbst organisiert werden.

Die Förderdauer liegt je nach Projekt zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Neben einem monatlichen Stipendium von max. 1.500 Euro können Studiengebührenzuschüsse von max. 25.000 Euro jährlich, eine Reisekostenpauschale, Startgeld sowie Zuschüsse für Partner und Kind beantragt werden. Finanziert wird dieses Programm durch die Hans Weisser Stiftung in Hamburg.

Programmziel

Sie sind junge Gründerin oder junger Gründer, Erfinder und Tüftlerin mit einem konkreten unternehmerischen Vorhaben oder Social Entrepreneur? Sie möchten Ihr Produkt in einer entsprechenden Forschungsumgebung zur Marktreife weiterentwickeln? Oder Sie planen, Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse etwa im Bereich Management mithilfe eines entsprechenden Studiengangs zu vertiefen?

Das Hans Weisser-Stipendium ermöglicht Ihnen, Ihre Pläne im Rahmen eines akademischen Qualifizierungsvorhabens im Ausland – vorzugsweise in den USA oder in Großbritannien – umzusetzen. Gefördert werden können

  • gezielt geplante Forschungs- und Projektentwicklungsphasen an Hochschulen im Ausland (Förderlinie 1)

oder

  • Auslandsstudienaufenthalte, bei denen Sie das notwendige wirtschaftliche Rüstzeug für den nächsten Entwicklungsschritt einer Unternehmensidee in Deutschland erlangen (Förderlinie 2).

Bewerbungsvoraussetzungen

  • erste Berufs- und Gründungserfahrung
  • ein exzellenter, zielstrebig erworbener Hochschulabschluss (mindestens Bachelor – alle Fächer)
  • zum Zeitpunkt des Bewerbungsstichtages (1. Dezember) darf der letzte Hochschulabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es gilt das Datum des Abschlusszeugnisses
  • ein überzeugendes Entwicklungs- oder Studienvorhaben an einer Hochschule im Ausland.

Alle zu fördernden Vorhaben müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland angesiedelt sein und sich schlüssig in ein langfristiges unternehmerisches Vorhaben in Deutschland einfügen.

Kandidatinnen und Kandidaten ohne deutsche Staatsangehörigkeit können sich bewerben, wenn sie

  • ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben („Bildungsinländer“) oder
  • gemäß den in §8 BAföG genannten Voraussetzungen Studierenden mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder der Schweiz besitzen und ihren letzten Hochschulabschluss (Bachelor/Master/Diplom/Staatsexamen) in Deutschland erworben haben.

Bewerbung

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können entweder auf dem elektronischen oder postalischen Wege eingereicht werden. Bewerbungsfrist ist der 1. Dezember eines Jahres.  Falls Sie sich elektronisch bewerben, senden Sie Ihre Unterlagen bitte in einer einzigen pdf-Datei (max. 10 MB) an: andrea.kinder@studienstiftung.de

Die Bewerbung umfasst:

  • ausgefüllte Bewerbungsunterlagen (Download Word-Datei/pdf-Datei)
  • tabellarischen Lebenslauf
  • max. einseitige Erläuterung zu bisheriger Berufs- oder Gründererfahrung
  • Kopie der/des Examenszeugnisse/s (unbeglaubigt) oder Notenübersicht
  • max. zweiseitige Erläuterung zum individuellen Entwicklungsvorhaben oder zum Studienvorhaben.

Alternative Präsentationsformen Ihres Vorhabens und/oder der bisherigen Berufs- und Gründungserfahrung sind zulässig, sollten aber ggf. in ihrem Umfang sehr konzise gehalten sein.

Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden mit strengster Vertraulichkeit behandelt. Das gilt insbesondere für konkrete Angaben zu Gründungsideen und Entwicklungsprojekten. Diese sollten postalisch im verschlossenen Umschlag an den Programmverantwortlichen „persönlich“ gesandt werden. Ideen und Projekte kommen nur den inhaltlich mit Auswahlentscheidungen Betrauten zur Kenntnis, die zu strikter Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Nach einem Vorauswahlverfahren auf der Grundlage der schriftlichen Unterlagen werden die Finalist/innen im Februar zu einem Auswahlseminar eingeladen. Es können jeweils Aufenthalte ab dem darauffolgenden Sommer oder Herbst gefördert werden.

Wer zu einem individuellen Entwicklungsprojekt an eine ausländische Hochschule geht, informiert zu gegebener Zeit den Programm-Verantwortlichen darüber, welche Intellectual-Property-Absprachen sie/er mit der Hochschule getroffen hat.

Leistungen

Förderlinie 1 – individuelle Entwicklungsvorhaben

  • 1.500 €/Monat für 6 bis max. 12 Monate
  • Startgeld und Reisekostenpauschale von je 500 € (US-Reisekostenpauschale: 1.000 €)
  • ggf. Zuschüsse für Partner und Kinder
  • Aufnahme in die Studienstiftung und das Alumni-Netzwerk der Hans Weisser Stiftung

Förderlinie 2 – Studien- oder MBA-Vorhaben

  • 15.000 € Jahresstipendium für max. 2 Jahre
  • bis zu 25.000 € Gebührenzuschuss jährlich für max. 2 Jahr
  • Startgeld und Reisekostenpauschale von je 500 € (US-Reisekostenpauschale: 1.000 €)
  • ggf. Zuschüsse für Partner und Kinder
  • Aufnahme in die Studienstiftung und das Alumni-Netzwerk der Hans Weisser Stiftung

Je nach Umfang der geförderten Projekte können jährlich zwischen fünf und zehn Stipendien vergeben werden. Im Falle einer Bewerbung zum 1. Dezember kann auch bei erfolgreich durchlaufener Auswahl die finanzielle Förderung nicht vor dem nachfolgenden Monat Juni einsetzen.

Das Programm wird finanziert von der Hans Weisser Stiftung, Hamburg

Bewerbungsschluss ist der 1. Dezember. Es gilt das Datum des Eingangsstempels der Studienstiftung!

Bitte beachten Sie auch die FAQ zum Bewerbungsverfahren.

Kontakt

Ansprechpartner

Marius Spiecker gen. Döhmann
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41, 53175 Bonn
Telefon: 0228 82096-465
spiecker@studienstiftung.de

Mitarbeit

Andrea Kinder
Telefon: 0228-82096-469
andrea.kinder@studienstiftung.de

Schreib einen Kommentar